Mit dem anliegenden Rundschreiben werden die Tarifvertragsentwürfe, die zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023 vereinbart wurden, bekannt gegeben. Zudem werden die ab 1. März 2024 anzuwendenden Entgelttabellen mit Hinweisen zur Zahlbarmachung übersandt und Hinweise zu weiteren Änderungen aus der Einigung zur Tarifrunde 2023 gegeben.
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