Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder
(teilweise aufgehoben durch RdSchr. vom 30.03.2022)
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31.08.2011
Der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben am 25. Mai 2011 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages wird den Beschäftigten des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine ergänzende betriebliche Altersversorgung (Eigenvorsorge) im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen.
Der TV-EntgeltU-B/L tritt rückwirkend zum 1. August 2011 in Kraft.
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